Der Judenstern

Im September 1941 verschlechterten sich die Lebensbedingungen für Juden im Deutschen Reich weiter. Für alle Personen, die gemäß der Nürnberger Gesetze als Juden deklariert wurden, wurde der Judenstern als Zwangskennzeichen eingeführt.

Der Judenstern bestand aus zwei gelben, schwarz umrandeten Stoffdreiecken, die übereinander gelegt einen Davidstern ergaben, der das Symbol des jüdischen Glaubens ist.
In der Mitte des Stoffsternes war die Bezeichnung "Jude" aufgebracht. Die Schriftart des Schriftzuges sollte an die hebräische Schrift erinnern und diese verunglimpfen.

Auch die Juden in den von deutschen Truppen eroberten und besetzten Gebieten wurden gezwungen, den Judenstern zu tragen. Er war die nächste Stufe der Ausgrenzung und Demütigung der Juden.

Durch die Pflicht, den Judenstern zu tragen, waren Juden noch leichter erkennbar. Man konnte sie leichter in Ghettos, Konzentrations- und Vernichtungslager deportieren. Der Judenstern war eine öffentlich sichtbare Maßnahme zur Durchführung des Holocausts.

Für alle Träger des Judensterns wurde jeder öffentliche Weg zum Spießrutenlauf. Man fühlte sich bloßgestellt und schutzlos. Aus Angst, angefeindet oder angegriffen zu werden, vermieden viele Menschen das Verlassen ihrer Wohnung und wurden immer mehr isoliert.

Die Polizeiverordnung

Es gab konkrete Anweisungen an Juden, wie der Judenstern zu tragen sei: 

  • Der Judenstern wird ab einem Alter von 6 Jahren getragen.
  • Alle Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen als "Juden" gelten, haben den Stern zu tragen.
  • Der Judenstern wird auf der linken Körperseite auf Brusthöhe getragen.
  • Der Judenstern muss fest aufgenäht werden, so dass er nicht entfernt werden kann.
  • Wer einen Judenstern tragen muss, trägt nicht zusätzlich Orden und Ehrenzeichen.
  • Träger eines Judensterns dürfen ihren Wohnort nur noch mit schriftlicher polizeilicher Genehmigung verlassen.
  • Jeder Judenstern-Besitzer hat seinen Stern sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
  • Beim Aufnähen des Judensterns auf die Kleidung muss der Stoffrand, der über das Kennteichen hinausragt, umgeschlagen werden.
  • Es ist untersagt, den Judenstern durch Kragen, Taschen oder Aktenmappen zu verdecken.


Beim Empfang des Judensterns musste die Kenntnisnahme dieser Anweisungen unterschrieben werden. Wer dagegen verstieß, musste mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Die Verteilung der Stoffsterne wurde über die jüdische Gemeinde abgewickelt. Die Gestapo zwang die jüdische Gemeinde, die Judensterne für 10 Pfennig zu verkaufen.

Verschärfung der Regeln

  • Schon wenige Wochen nach der Einführung des Judensterns wurde "deutschblütigen" Bürgern" untersagt, in der Öffentlichkeit freundschaftliche Beziehungen zu Juden zur Schau zu stellen. Wer das tat, riskierte eine Haftstrafe von 3 Monaten.


  • Außerdem durften Judenstern-Träger nun keine Telefonzellen mehr benutzen.


  • Juden durften nur noch zu bestimmen, festgelegten Zeiten einkaufen.


  • Juden durften keine öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb der Stadt mehr benutzen (nur für die Fahrt zur Arbeit und nur, wenn die Fahrtstrecke länger als 7 Kilometer war).


  • Bald darauf wurden auch die Häuser, in denen Juden wohnten, mit einem Judenstern gekennzeichnet.



Der Judenstern und die Pflicht, ihn zu tragen, war eine unvorstellbar verachtende und zerstörerische Maßnahme der Nazis gegen eine Minderheit, gegen die seit Jahren grundloser Hass aufgebaut wurde. Er hob die Demütigung der Juden (bzw. der Menschen, die von den Nazis als "Juden" klassifiziert wurden) auf eine neue Stufe und verschlimmerte ihr Leid noch weiter. Die Pflicht, den Judenstern zu tragen, unterstand dem einzigen Zweck, Juden leicht aufzuspüren, um sie weiteren Demütigungen und Maßnahmen zuführen zu können.

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