Das Wormser Konkordat
Die Urkunde des Königs: "Heinricianum"
„Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit.
Ich, Heinrich, von Gottes Gnaden erhabener römischer Kaiser - aus Liebe zu Gott, zur Heiligen römischen Kirche und zum Herrn Papst Calixt sowie zum Heil meiner Seele – überlasse Gott, Gottes heiligen Aposteln Petrus und Paulus und der heiligen katholischen Kirche jegliche Investitur mit Ring und Stab, und ich erlaube, dass in allen Kirchen, die es in meinem Königs- und Kaiserreich gibt, kanonische Wahlen und freie Weihen stattfinden.
Die Besitzungen und Regalien des heiligen Petrus, die seit Beginn dieses Streits bis zum heutigen Tage – zur Zeit meines Vaters oder auch zu meiner Zeit – weggenommen wurden, werde ich, soweit ich sie besitze, der Heiligen römischen Kirche zurückerstatten.
Soweit ich sie aber nicht mehr besitze, werde ich getreulich helfen, dass sie zurückerstattet werden.
Und wahren Frieden gebe ich dem Herrn Papst Calixt, der Heiligen römischen Kirche und allen, die auf deren Seite stehen und standen. Und worin die Heilige römische Kirche Hilfe anfordert, darin werde ich ihr getreulich helfen. Und worüber sie bei mir Klage führt, darüber werde ich ihr gebührende Gerechtigkeit verschaffen.
All das wurde verhandelt mit Zustimmung und Rat der Fürsten. Deren Namen sind hier verzeichnet: […]
Ich, Friedrich, Erzbischof von Köln und Erzkanzler, habe die Ausfertigung beglaubigt.“