Berufsverbote für Juden
"Juden sind faul und wollen nicht arbeiten. Sie leben vom Geldverleih."
Das war einer der Vorwürfe, die man den Juden im 20. Jahrhundert machte. Entstanden war es aber schon im Mittelalter. Der Hintergrund war, dass über die Juden im Mittelalter so viele Berufsverbote verhängt wurden, dass ihnen kaum eine andere Möglichkeit blieb, als der Geldverleih und die Einnahme von Zinsen.
Über die Christen hatte der Papst ein ausdrückliches Verbot verhangen, Zinsen zu nehmen (Zinsverbot), während es den Juden ausdrücklich erlaubt war. Damit unterstützte der Papst die Tätigkeit der Juden als Geldverleiher. Außer dem Geldverleih blieb den Juden nur die Arbeit als Trödelhändler oder als Pfandleiher.
Die Mitgliedschaft in einer Zunft war Juden grundsätzlich nicht gestattet. Das bedeutete automatisch, dass sie kein Handwerk ausüben durften. Weiterhin war Juden kein Landerwerb erlaubt, so dass sie nicht als Bauern arbeiten durften. Auch ein Studium an einer Universität war den Juden in vielen Gebieten über längere Zeit verboten.
Die Juden arrangierten sich mit den Berufsverboten und versuchten, das Beste daraus zu machen. Da sie untereinander oft gut vernetzt waren, waren einige als Fernhändler erfolgreich. Jedoch brachten es nur wenige Juden zu Reichtum, die meisten blieben sehr arm.
Wechselnde Rechtslage
Auch nach dem Ende des Mittelalters mussten die in Europa lebenden Juden mit immer neuen Verordnungen und Einschränkungen leben.
So wurden sie immer wieder aus den Städten vertrieben und mussten sich dann aufs Land zurückziehen, was durch das Verbot des Landbesitzes sehr schwer war. Vielen blieb dann nichts anderes übrig als der Viehhandel.
In einzelnen Herzogtümern wurden Juden im Rahmen der Kammerknechtschaft geduldet. Das bedeutete, dass sich Juden gegen die Zahlung einer hohen Gebühr in einem zugewiesenen Gebiet für einen bestimmten Zeitraum ansiedeln durften. Sie standen dann unter dem Schutz des Herzogs. Solche Kammerknechtschaften wurden immer dann vergeben, wenn der Herzog Geld brauchte. Oftmals wurden sie aber vor Ablauf der erkauften Frist wieder vertrieben.