Die Judenverfolgung der Nationalsozialisten
Die "Nürnberger Gesetze"
Auf dem „Reichsparteitag der Freiheit“ wurden 1935 die „Nürnberger Gesetze“ erlassen. Diese stuften Juden zu Einwohnern minderen Rechts herab.
Das „Reichsbürgergesetz“ unterschied arische Vollbürger und Nicht-Arier. Diese hatten keine Rechte mehr.
Mit den „Nürnberger Gesetzen“ war die Gleichstellung der Juden, wie sie 1871 beschlossen wurde, hinfällig.
Ob man Jude war oder nicht, durfte der einzelne Mensch nicht mehr selbst entscheiden. Das Judentum galt den Nationalsozialisten nicht als Glaubensrichtung, sondern als „Rasse“.
Es wurde behauptet, es gäbe „jüdisches Blut“, welches jüdische Eltern an ihre Kinder weitervererben würden. Und mit dem jüdischen Blut würde man alle möglichen schlechten Charaktereigenschaften erben.
Es kam nun also vor, dass Menschen erst bei der Überprüfung ihrer Abstammung erfuhren, dass sie Juden seien – ohne dass sie den jüdischen Glauben teilten oder einer jüdischen Gemeinde angehörten – einfach, weil irgendein Vorfahre jüdischen Glaubens war.
Man wurde nun nach dem Grad der Verwandtschaft zu dieser Person als „Mischling“, als „Geltungsjude“ oder als „jüdisch versippt“ eingestuft.
Dazu kamen unzählige ortsspezifische Einschränkungen und Verbote. „Juden unerwünscht“ prangte nun auf Schildern, wohin man sah…
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