Die Judenverfolgung der Nationalsozialisten
Der Antisemitismus der Nationalsozialisten
Wie wurde Adolf Hitler zum Judenhasser?
Eins ist bis jetzt deutlich geworden: Die Nationalsozialisten haben den Judenhass nicht erfunden. Stattdessen konnten sie auf jahrhundertealte Vorurteile aufbauen. Doch Hitler und seine Leute trieben den Judenhass auf die Spitze. Sie behaupteten, die Juden seien die Hauptfeinde der arischen Rasse und überhaupt die Ursache allen Übels.
Adolf Hitler lebte als junger Erwachsener in Wien, wo antijüdische Hetze an der Tagesordnung war. In Schaukästen, in Zeitschriften und auf Plakaten wurde vor Juden und ihren angeblichen Schandtaten gewarnt. Zu dieser Zeit zeigte Hitler keinen ausgeprägten Judenhass, lebte eher in jüdischen Armenhäusern und verkaufte seine Bilder an jüdische Kunsthändler.
Nach dem Ersten Weltkrieg wollte Hitler um jeden Preis in der Deutschen Reichswehr bleiben. In den Schulungen zum Vertrauensmann wurde er mit verschärftem Judenhass konfrontiert und muss sich zu diesem, um in der Reichswehr zu bleiben, bekennen. Erst ab diesem Zeitpunkt hetzte Hitler selbst massiv gegen Juden und trug diesen Hass auch in die Partei DAP, deren Alleinherrschaft er bald übernahm. Im Parteiprogramm der noch kleinen Partei war der Judenhass von Anfang an eine feste Säule. Die über die Jahre immer wieder vorgetragene Behauptung, die Juden wären schuld an der misslichen Lage Deutschlands, war wie Balsam für die Seele der vielen Deutschen, die nach dem Krieg ein Leben in Armut führen mussten.
„Der Stürmer“
Der übelste Vertreter der judenfeindlichen Propaganda war Julius Streicher. Als ehemaliger Volksschullehrer und glühender Verehrer Hitlers gründete er 1923 das Wochenblatt „Der Stürmer“. Dieses Wochenblatt diente ausschließlich der Verbreitung von Judenhass. Das Motto prangte als Fußleiste auf jedem Titelblatt des „Stürmers“: „Die Juden sind unser Unglück“. Auch wenn Julius Streicher sogar innerhalb der NSDAP stark umstritten war, durfte er seine Zeitschrift bis 1945 veröffentlichen.
Angriffe auf Einzelne
1933 gab es im Deutschen Reich ca. 500 000 Personen (= 0,75% der Gesamtbevölkerung), die sich zum jüdischen Glauben bekannten.
Dazu kam eine statistisch nicht erfassbare Zahl an Personen „mit jüdischer Abstammung“. Das bedeutete, dass die Eltern, Großeltern oder andere Vorfahren einer jüdischen Gemeinde angehört hatten, man selbst aber den Glauben und Bräuche nicht praktizierte. Das interessierte die Nationalsozialisten nicht. Sie beharrte auf den angeblich jüdischen Eigenschaften dieser Personen. Am 30. Januar 1933, dem Tag der Machtergreifung, kam es zu ersten Ausschreitungen und Pöbeleien der SA gegen einzelne Juden. Man schob das auf den Siegestaumel und den nationalen Überschwang und vertraute darauf, dass sich die Lage bald beruhigen würde.
Das deutsche Volk war zu diesem Zeitpunkt mehrheitlich nicht auf der Seite der Juden und teilten die Ansicht, es gäbe eine „Judenfrage“, die gelöst werden müsse. Besonders aus den Gebieten Wirtschaft, Kultur und Rechtsprechung müssten, darüber bestand Einigkeit, müssten Juden verdrängt werden. Jedoch lehnten die meisten Deutschen die Gewaltaktionen gegen Juden ab.
Verordnungen auf Landesebene
Nach der Phase der einzelnen, unsystematischen Gewaltaktionen gegen Einzelne folgte eine Verschlimmerung der Lage für Juden, indem nun allgemeingültige Verordnungen gegen sie erlassen wurden – zunächst auf Landesebene.
Verordnungen auf Reichsebene
Schon zwei Monate nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde dann schon das erste Reichsgesetz zur Judendiskriminierung erlassen, das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (7.4.1933). Damit verloren alle Juden ihren Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst. Ausgenommen waren zunächst jene Juden, die selbst im Ersten Weltkrieg gekämpft hatten oder die Väter oder Söhne in diesem Krieg verloren hatten. Auf die Berücksichtigung des tapferen Einsatzes hatte Reichspräsident Hindenburg bestanden.
Trotzdem wurden im Zuge des Gesetzes ca. 2000 Beamte aus dem Dienst entlassen. 700 Hochschullehrer verloren ihre Stelle. Das „Gesetz gegen die Überfüllung der deutschen Schulen und Hochschulen“ begrenzte die Zahl jüdischer Schüler und Studenten, später folgte der vollständige Ausschluss.