Das Wormser Konkordat

Die Papst-Urkunde "Calixtinum"

„Ich, Bischof Calixt, Knecht der Knechte Gottes, verleihe dir, meinem geliebten Sohn Heinrich, von Gottes Gnaden erhabenem Kaiser der Römer, dass die Wahlen der Bischöfe und Äbte des deutschen Königreiches, soweit sie dem Reich zugehören, in deiner Gegenwart stattfinden, aber ohne Simonie und irgendwelche Gewalt.

 

Wenn daher zwischen den Parteien Streit entsteht, so mögest du nach Rat oder Urteil des Metropoliten und der Mitbischöfe dieser Kirchenprovinz dann der verständigeren Partei Zustimmung und Hilfe zukommen lassen.

Der Erwählte aber soll von dir durch das Zepter die Regalien erhalten, und er soll das leisten, was er dir aufgrund dessen rechtens schuldet. In den anderen Gebieten des Kaiserreiches jedoch soll der Geweihte innerhalb von sechs Monaten von dir die Regalien durch das Zepter erhalten und er soll das leisten, was er dir aufgrund dessen rechtens schuldet; ausgenommen bleibt alles, was anerkanntermaßen der römischen Kirche rechtlich gehört.

 

Worüber du künftig bei mir Klage erhebst und Hilfe erbittest, darüber werde ich dir dem Auftrag meines Amtes gemäß Hilfe gewähren. Wahren Frieden gebe ich dir und allen denen, die auf deiner Seite stehen oder standen zur Zeit dieses Streites.“